Aktuelle Nachrichten der WBV Regen

Kalamitätsnutzung

-  Kalamitätsnutzung:

Gewinne aus Kalamitätsnutzungen wie z.B. Windbruch, Insektenfraß oder anderen Naturereignissen sind steuerlich begünstigt. Formalien müssen jedoch eingehalten werden.

Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, beim Finanzamt München einzureichen.

hier der Link zu den Antrags- und Nachweisformularen: Bayerisches Landesamt für Steuern

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