Aktuelle Nachrichten der WBV Regen
Kalamitätsnutzung
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- Kalamitätsnutzung:
Gewinne aus Kalamitätsnutzungen wie z.B. Windbruch, Insektenfraß oder anderen Naturereignissen sind steuerlich begünstigt. Formalien müssen jedoch eingehalten werden.
Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, beim Finanzamt München einzureichen.
hier der Link zu den Antrags- und Nachweisformularen: Bayerisches Landesamt für Steuern


Aktuelles
- Einladung zur nächsten Infoveranstaltung - Pflanzung und Naturverjüngung im Staatswald
- Einladung zur nächsten Infoveranstaltung - Werksbesichtigung beim Holzwerk Weinzierl in Vilshofen
- Pflanzenbestellung
- Pflanzbedarf bei der WBV Regen beziehen
- Änderung Förderung für insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung
- Kalamitätsnutzung
- Förderung von waldbaulichen Maßnahmen
