Aktuelle Nachrichten der WBV Regen

Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

Informationen zu Förderungen vom Bereich Forsten

Ab sofort ist die Förderung von waldbaulichen Maßnahmen nach der neuen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (WALDFÖPR 2020) mit deutlich verbesserten Konditionen möglich.

Bis zur sogenannten Notifizierung der Richtlinie durch die EU kann derzeit für zwei Maßnahmen Antrag gestellt werden, der nach der sogenannten de minimis Regelung bewilligt werden kann.

1 Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten

Gefördert wird die insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeitung von Schadholz:

Die Vorbereitung der insektizidfreien Schadholzaufarbeitung ohne Folgemaßnahmen ist förderfähig, wenn das Schadholz bis zum waldschutzwirksamen Termin (wird vom Revierleiter gesetzt) vollständig aus dem Wald abgefahren ist (z.B. wenn das Holz zum Sägewerk abgefahren wurde). Hierunter fallen Holzmengen, die insektizidfrei ohne weitere Förderung aufgearbeitet werden und abgefahren werden. Die hier zu fördernden Holzmengen dürfen nicht begiftet werden.

5 € pro fm

Verbringen und Zwischenlagerung von Schadholz auf einem vom AELF anerkannten waldschutzwirksamen Lagerplatz (in der Regel 500m vom nächsten befallsfähigen Fichtenbestand entfernt).

Das waldschutzwirksame Zwischenlagern, das einen erhöhten Aufwand durch gebrochenen Transport (Aufladen, Abladen) verursacht, gilt für alle Sortimente (inkl. Hackgut, Gipfel, Kurzholz, …).

12€ pro fm

Entrinden/ Streifen von Holz maschinell (z.B. Entrindungsmaschine)

10€ pro fm

Entrinden/ Streifen von Holz händisch (z.B. Schäleisen, Motormanuell)

20€ pro fm

Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch Mulchen/ Verblasen in den Bestand

10€ pro fm

Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch händisches Zerstückeln.

15€ pro fm

Waldschutzwirksame Eigennutzung von Holz. Holzmenge, die waldschutzwirksam gelagert wird und nicht in den Markt kommt, gleich ob Stämme, Gipfel, Hackgut oder schon geschnittene Ware

10€ pro fm

Die forstfachliche Beurteilung ob die Aufarbeitung waldschutzwirksam ist, trifft das jeweilige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Wenn Sie bei sich im Wald einen Borkenkäferbefall feststellen und eine Förderung der insektizidfreien, waldschutzwirksamen Aufarbeitung ihres Schadholz in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.

2 Wiederaufforstung/ Erstaufforstung - Pflanzung

Gefördert wird die Wiederaufforstung von klimatoleranten Mischbeständen durch Pflanzung standortgemäßer Baum- und Straucharten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für den Schutz der Kultur während der Bindefrist sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren. Sollten danach eine Pflege der Kulturen forstfachlich notwendig werden, kann diese ebenfalls förderfähig sein. In den Mischbeständen müssen mindestens 30 % der Förderfläche mit Laubholz aufgeforstet werden. Der Laubholzanteil kann auch durch entsprechend zum Zeitpunkt der Ergänzungspflanzung vorhandene Naturverjüngung erfüllt werden. In diesen Fällen müssen mindestens 50% der Förderfläche mit Laubholz bestockt sein. Der Anteil an Fichte darf 20 % der Förderfläche grundsätzlich nicht übersteigen. Weißtanne, Eibe und Sträucher sind dem Laubholz gleichgestellt.

Der Grundfördersatz beträgt pro Pflanze bei der Wiederaufforstung 2,50€ pro Stück und 1,40€ bei Wildlingen. Dieser Fördersatz pro Pflanze kann sich bei Vorliegen bestimmter Erschwernisse oder Anreiztatbestände oder forstfachlich notwendiger Maßnahmen auf der Pflanzfläche noch erhöhen.

Es dürfen nur standortgemäße Baumarten und geeignete Herkünfte verwendet werden. Standortheimische Baumarten sind angemessen (zu mind. 20 % der Gesamtstückzahl) zu beteiligen.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Wenn Sie bei sich eine Waldfläche wiederaufforsten wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.

Da aufgrund der bayernweiten hohen Waldschäden mit einem erhöhten Wiederaufforstungsbedarf zu rechnen ist, könnten sich bei einigen Pflanzensortimenten Engpässe ergeben. Fragen Sie bitte daher rechtzeitig nach der Planung der Wiederaufforstung mit Ihrem Förster bei ihrer WBV nach, wie es mit der Verfügbarkeit der benötigten Pflanzen bestellt ist. Ein Bewilligungsbescheid ist in der Regel ohne Verlängerung für drei Pflanzperioden gültig (z.B. Frühling, Herbst, Frühling).

Beachten Sie bitte: Förderanträge unter 500 Euro werden nicht bewilligt.