Waldbesitzervereinigung Regen w.V.
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Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

Aktuelle Nachrichten der WBV Regen

Einladung zur nächsten Infoveranstaltung - Pflanzung und Naturverjüngung im Staatswald

Details

Einladung zur nächsten Infoveranstaltung

„Pflanzung und Naturverjüngung im Staatswald"“

Wann?           Am Samstag, den 24.10.26 um 10:00 Uhr

Wo?                Hotel Kalteck, Kalteck 9, 94250 Achslach

Die WBV Regen lädt ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer herzlich zu einer Infoveranstaltung in das Revier Kalteck der Bayerischen Staatsforsten ein.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen aktuelle Fragen des Waldbaus und die Möglichkeiten, Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in verschiedene waldbauliche Maßnahmen und deren praktische Umsetzung. Thematisiert werden, bei einer Revierrundfahrt, unter anderem Douglasienkulturen, Praxisanbauversuche mit der Atlaszeder sowie die Zusammenhänge zwischen Waldbau, Jagd und Naturschutz.

Als fachkundige Ansprechpartner sind die zuständige Revierleiterin der Bayerischen Staatsforsten Frau Dendl sowie Herr Dendl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit dabei.

Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, sich vor Ort über unterschiedliche Ansätze der Waldentwicklung zu informieren und Erfahrungen auszutauschen.

Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Hotel Kalteck, Kalteck 9, 94250 Achslach. Von dort aus werden Fahrgemeinschaften gebildet, um gemeinsam zu den Besichtigungspunkten im Revier zu fahren. Eine gemeinsame Einkehr im Anschluss ist im Berggasthof Menauer vorgesehen.

Die WBV Regen freut sich über eine rege Teilnahme und einen interessanten Austausch rund um die Zukunft unserer Wälder.

Zu dieser Veranstaltung ist keine Anmeldung notwendig.

Details
Erstellt: Montag, 19. Oktober 2026 09:22
Zuletzt aktualisiert: Montag, 19. Oktober 2026 09:29

Einladung zur nächsten Infoveranstaltung - Werksbesichtigung beim Holzwerk Weinzierl in Vilshofen

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„Werksbesichtigung Holzwerke Weinzierl in Vilshofen"“

Wann?           Am Mittwoch, den 21.10.2026 um 14:00 Uhr

Wo?                Holzwerke Weinzierl, Hohentanner Str. 30, 94474 Vilshofen

Die WBV Regen lädt ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer herzlich zu einer gemeinsamen Werksbesichtigung bei den Holzwerken Weinzierl in Vilshofen ein.

Die Holzwerke Weinzierl sind ein seit 1935 bestehendes, familiengeführtes Unternehmen und werden mittlerweile in der vierten Generation geführt. Auf dem rund 22 Hektar großen Betriebsgelände verbindet das Unternehmen langjährige Erfahrung mit moderner Sägewerks- und Verarbeitungstechnik.

Jährlich werden dort rund 650.000 Festmeter Rundholz verarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt des Betriebs liegt auf der vollständigen Nutzung des Rohstoffs Holz. Anfallende Sägespäne und Reststoffe werden unter anderem für die Pelletproduktion sowie zur Wärme- und Stromerzeugung genutzt. Rund 200.000 Tonnen Holzpellets werden jährlich produziert.

Zu dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung notwendig und kann telefonisch oder per Mail erfolgen!

Wir freuen uns auf interessante und informative Veranstaltungen und auf zahlreiche Teilnehmer!

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Erstellt: Donnerstag, 01. Oktober 2026 10:53
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01. Oktober 2026 11:01

Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

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Informationen zu Förderungen vom Bereich Forsten

Ab sofort ist die Förderung von waldbaulichen Maßnahmen nach der neuen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (WALDFÖPR 2020) mit deutlich verbesserten Konditionen möglich.

Bis zur sogenannten Notifizierung der Richtlinie durch die EU kann derzeit für zwei Maßnahmen Antrag gestellt werden, der nach der sogenannten de minimis Regelung bewilligt werden kann.

1 Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten

Gefördert wird die insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeitung von Schadholz:

Die Vorbereitung der insektizidfreien Schadholzaufarbeitung ohne Folgemaßnahmen ist förderfähig, wenn das Schadholz bis zum waldschutzwirksamen Termin (wird vom Revierleiter gesetzt) vollständig aus dem Wald abgefahren ist (z.B. wenn das Holz zum Sägewerk abgefahren wurde). Hierunter fallen Holzmengen, die insektizidfrei ohne weitere Förderung aufgearbeitet werden und abgefahren werden. Die hier zu fördernden Holzmengen dürfen nicht begiftet werden.

5 € pro fm

Verbringen und Zwischenlagerung von Schadholz auf einem vom AELF anerkannten waldschutzwirksamen Lagerplatz (in der Regel 500m vom nächsten befallsfähigen Fichtenbestand entfernt).

Das waldschutzwirksame Zwischenlagern, das einen erhöhten Aufwand durch gebrochenen Transport (Aufladen, Abladen) verursacht, gilt für alle Sortimente (inkl. Hackgut, Gipfel, Kurzholz, …).

12€ pro fm

Entrinden/ Streifen von Holz maschinell (z.B. Entrindungsmaschine)

10€ pro fm

Entrinden/ Streifen von Holz händisch (z.B. Schäleisen, Motormanuell)

20€ pro fm

Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch Mulchen/ Verblasen in den Bestand

10€ pro fm

Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch händisches Zerstückeln.

15€ pro fm

Waldschutzwirksame Eigennutzung von Holz. Holzmenge, die waldschutzwirksam gelagert wird und nicht in den Markt kommt, gleich ob Stämme, Gipfel, Hackgut oder schon geschnittene Ware

10€ pro fm

Die forstfachliche Beurteilung ob die Aufarbeitung waldschutzwirksam ist, trifft das jeweilige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Wenn Sie bei sich im Wald einen Borkenkäferbefall feststellen und eine Förderung der insektizidfreien, waldschutzwirksamen Aufarbeitung ihres Schadholz in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.

2 Wiederaufforstung/ Erstaufforstung - Pflanzung

Gefördert wird die Wiederaufforstung von klimatoleranten Mischbeständen durch Pflanzung standortgemäßer Baum- und Straucharten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für den Schutz der Kultur während der Bindefrist sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren. Sollten danach eine Pflege der Kulturen forstfachlich notwendig werden, kann diese ebenfalls förderfähig sein. In den Mischbeständen müssen mindestens 30 % der Förderfläche mit Laubholz aufgeforstet werden. Der Laubholzanteil kann auch durch entsprechend zum Zeitpunkt der Ergänzungspflanzung vorhandene Naturverjüngung erfüllt werden. In diesen Fällen müssen mindestens 50% der Förderfläche mit Laubholz bestockt sein. Der Anteil an Fichte darf 20 % der Förderfläche grundsätzlich nicht übersteigen. Weißtanne, Eibe und Sträucher sind dem Laubholz gleichgestellt.

Der Grundfördersatz beträgt pro Pflanze bei der Wiederaufforstung 2,50€ pro Stück und 1,40€ bei Wildlingen. Dieser Fördersatz pro Pflanze kann sich bei Vorliegen bestimmter Erschwernisse oder Anreiztatbestände oder forstfachlich notwendiger Maßnahmen auf der Pflanzfläche noch erhöhen.

Es dürfen nur standortgemäße Baumarten und geeignete Herkünfte verwendet werden. Standortheimische Baumarten sind angemessen (zu mind. 20 % der Gesamtstückzahl) zu beteiligen.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Wenn Sie bei sich eine Waldfläche wiederaufforsten wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.

Da aufgrund der bayernweiten hohen Waldschäden mit einem erhöhten Wiederaufforstungsbedarf zu rechnen ist, könnten sich bei einigen Pflanzensortimenten Engpässe ergeben. Fragen Sie bitte daher rechtzeitig nach der Planung der Wiederaufforstung mit Ihrem Förster bei ihrer WBV nach, wie es mit der Verfügbarkeit der benötigten Pflanzen bestellt ist. Ein Bewilligungsbescheid ist in der Regel ohne Verlängerung für drei Pflanzperioden gültig (z.B. Frühling, Herbst, Frühling).

Beachten Sie bitte: Förderanträge unter 500 Euro werden nicht bewilligt.

 



Details
Erstellt: Dienstag, 25. Februar 2020 10:50
Zuletzt aktualisiert: Montag, 09. März 2020 13:19

Pflanzbedarf bei der WBV Regen beziehen

Details

 

 

Nach Vorbestellung in Schöneck abzuholen:FreiwuchsgitterZProfil

  • Zaun
  • Zaunpfosten (Z-Profilpfosten oder Holzpfosten)
  • Freiwuchsgitter mit/ohne Akazienstäbe
  • Bambusstäbe

Im Büro abzuholen:

  • Verbissschutzmanschetten
  • Setzstock/ Handtrage für Lieco-Containerpflanzen zum Aushleihen

 

Der Holzrechner

Wir haben für Sie einen Holzrechner mit den aktuellen Sortierungsbestimmungen erstellt

Foto Holzrechner

 

 

Inhalt:

Kubierungstabellen
Holzsortierung
Umrechnungszahlen
uvm.

AB SOFORT
Für einen Unkostenbeitrag von 5 €

in der Geschäftsstelle abzuholen

 

Details
Erstellt: Mittwoch, 24. Januar 2018 11:16
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30. Januar 2025 07:46

Änderung Förderung für insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung

Details

Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.11.2022, wird die Maßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Schadholzaufarbeitung ohne Folgemaßnahme“ zum 1. Januar 2023 eingestellt.

Da die Holzpreise in Bayern aktuell überwiegend stabil sind und auch bei der Abfuhr keine gravierenden Probleme mehr bestehen, wird die schnelle Abfuhr des Käferholzes nicht mehr mit dem Fördersatz von 5 €/fm unterstützt.

Die Maßnahme bleibt in der Förderrichtlinie enthalten und kann bei sinkendem Holzpreis oder schlechter Abfuhrsituation wieder reaktiviert werden.

Eine Neubeantragung ist nicht mehr möglich und bereits bewilligte Anträge müssen bis zum 31. März 2023 abgeschlossen werden. Alle anderen Fördermaßnahmen zur insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung können im neuen Jahr wieder beantragt werden.

 

 

Details
Erstellt: Donnerstag, 10. August 2017 08:43
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29. Oktober 2024 08:03

Kalamitätsnutzung

Details

-  Kalamitätsnutzung:

Gewinne aus Kalamitätsnutzungen wie z.B. Windbruch, Insektenfraß oder anderen Naturereignissen sind steuerlich begünstigt. Formalien müssen jedoch eingehalten werden.

Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, beim Finanzamt München einzureichen.

hier der Link zu den Antrags- und Nachweisformularen: Bayerisches Landesamt für Steuern

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Erstellt: Donnerstag, 25. September 2014 10:22
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14. Juni 2022 09:34

Pflanzenbestellung

Details

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Forstpflanzen mit der richtigen Herkunft, in einer Sammelbestellung, über Ihre WBV zu beziehen. Mitglieder der WBV Regen erhalten einen Rabatt von 20 % bei den wurzelnackten Pflanzen. Für Containerpflanzen erhalten Sie durch uns einen Mengenrabatt.

Im  PEFC zertifizierten Wald sollten bei Verfügbarkeit ZÜF-Pflanzen verwendet werden.

Die Bestellung muss immer von den Mitgliedern unterschrieben und per Post oder Fax angefordert werden!

Hier können Sie das Bestellformular herunterladen:

Pflanzenbestellformular

 

-Containerpflanzen gibt es nur im Verbund zu 15 Stück (Bestellmindestmenge 75 Stück), bitte fragen Sie vorher in der Geschäftstelle nach, welche Stückzahl bestellt werden kann. 

-Bei Containerpflanzen am besten 1 Jahr im Voraus bestellen, da Engpässe bei verschiedenen Sortimenten bestehen.

-Sie können auch Pflanzspaten für die Containerpflanzen bei der WBV ausleihen, oder bestellen Sie diesen bei der Baumschule (Kosten zwischen 60-80 €) .

Sammelbestellung 

 Bestellung von herkunftsgesichteren Forstpflanzen 

       wurzelnackte Pflanzen                                                 Containerpflanzen

Schrader PflanzenauslieferungLIECOPflanzen

Ablauf der Pflanzenbestellung:

1) Sie senden uns das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular zu

2) Sobald wir einen konkreten Liefertermin  wissen, rufen wir Sie an

3) Am Liefertag können Sie Ihre bestellten Pflanzen abholen - Wir kontrollieren zuvor die Qualität und Quantität Ihrer Bestellung!

 

  Wichtige Hinweise beim Abholen ihrer wurzelnackten Pflanzen:

  • Ein Ausfall der gelieferten Pflanzen von 15 - 20 % ist normal; es werden bis zu dieser Menge keine Reklamationen mehr angenommen!
  • Bitte achten Sie beim Transport ihrer Pflanzen darauf, sie vor Austrocknung durch Wind und Sonne zu schützen (abdecken), auch bei der Zwischenlagerung und auf der Pflanzfläche immer bedecken. Ein Pflanzeinschlag hält die Forstpflanzen länger frisch: Die Wurzeln vollständig mit Erde bedecken.

 


Benötigen Sie noch Verbiss- oder Fegeschutz? Diesen können Sie auch bei uns beziehen ->Pflanzbedarf

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Details
Erstellt: Donnerstag, 21. November 2013 16:31
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30. Januar 2025 07:53

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