Aktuelle Nachrichten der WBV Regen
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026
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Aktuelle Holzpreise
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Aktuelle Holzpreise
Die bis Januar anhaltende Holzknappheit führe zu einer weiteren Erhöhung der Rundholzpreise, noch vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit zum Ende Januar. Der aktuelle Preis für Fichte Fixlängen der Gütkeklasse B/C liegt aktuell bei 132 €/fm zzgl. MWSt. abzgl. 2% Skonto.
Nutzen Sie diese günstige Situation am Holzmarkt um Ihre Wälder aktiv umzubauen und sie fit für den Klimawandel zu machen. Überbevorratete Wälder sind sehr instabil und bergen ein hohes Risiko für Borkenkäferbefall, Schneebruch und Windwurf.
Auch Erstdurchforstungen können nun wieder gewinnbringend durchgeführt werden. Hierbei können die Fixlängen bis auf 10cm Zopf ausgehalten werden. Sollten Sie eine Erstdurchforstung geplant haben, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit uns bzgl. der Aushaltung.
Wenn Sie einen Holzeinschlag durchführen wollen, kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie in der Einschlagsplanung oder führen die gesamte Dienstleistung für Sie durch!
Förderung von waldbaulichen Maßnahmen
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Informationen zu Förderungen vom Bereich Forsten
Ab sofort ist die Förderung von waldbaulichen Maßnahmen nach der neuen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (WALDFÖPR 2020) mit deutlich verbesserten Konditionen möglich.
Bis zur sogenannten Notifizierung der Richtlinie durch die EU kann derzeit für zwei Maßnahmen Antrag gestellt werden, der nach der sogenannten de minimis Regelung bewilligt werden kann.
1 Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten
Gefördert wird die insektizidfreie, waldschutzwirksame Aufarbeitung von Schadholz:
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Die Vorbereitung der insektizidfreien Schadholzaufarbeitung ohne Folgemaßnahmen ist förderfähig, wenn das Schadholz bis zum waldschutzwirksamen Termin (wird vom Revierleiter gesetzt) vollständig aus dem Wald abgefahren ist (z.B. wenn das Holz zum Sägewerk abgefahren wurde). Hierunter fallen Holzmengen, die insektizidfrei ohne weitere Förderung aufgearbeitet werden und abgefahren werden. Die hier zu fördernden Holzmengen dürfen nicht begiftet werden. |
5 € pro fm |
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Verbringen und Zwischenlagerung von Schadholz auf einem vom AELF anerkannten waldschutzwirksamen Lagerplatz (in der Regel 500m vom nächsten befallsfähigen Fichtenbestand entfernt). Das waldschutzwirksame Zwischenlagern, das einen erhöhten Aufwand durch gebrochenen Transport (Aufladen, Abladen) verursacht, gilt für alle Sortimente (inkl. Hackgut, Gipfel, Kurzholz, …). |
12€ pro fm |
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Entrinden/ Streifen von Holz maschinell (z.B. Entrindungsmaschine) |
10€ pro fm |
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Entrinden/ Streifen von Holz händisch (z.B. Schäleisen, Motormanuell) |
20€ pro fm |
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Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch Mulchen/ Verblasen in den Bestand |
10€ pro fm |
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Aufarbeitung von Waldresthölzern ohne Verwertung durch händisches Zerstückeln. |
15€ pro fm |
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Waldschutzwirksame Eigennutzung von Holz. Holzmenge, die waldschutzwirksam gelagert wird und nicht in den Markt kommt, gleich ob Stämme, Gipfel, Hackgut oder schon geschnittene Ware |
10€ pro fm |
Die forstfachliche Beurteilung ob die Aufarbeitung waldschutzwirksam ist, trifft das jeweilige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Wenn Sie bei sich im Wald einen Borkenkäferbefall feststellen und eine Förderung der insektizidfreien, waldschutzwirksamen Aufarbeitung ihres Schadholz in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.
2 Wiederaufforstung/ Erstaufforstung - Pflanzung
Gefördert wird die Wiederaufforstung von klimatoleranten Mischbeständen durch Pflanzung standortgemäßer Baum- und Straucharten. Der Förderbetrag beinhaltet auch die Aufwendungen für den Schutz der Kultur während der Bindefrist sowie deren Pflege in den ersten beiden Jahren. Sollten danach eine Pflege der Kulturen forstfachlich notwendig werden, kann diese ebenfalls förderfähig sein. In den Mischbeständen müssen mindestens 30 % der Förderfläche mit Laubholz aufgeforstet werden. Der Laubholzanteil kann auch durch entsprechend zum Zeitpunkt der Ergänzungspflanzung vorhandene Naturverjüngung erfüllt werden. In diesen Fällen müssen mindestens 50% der Förderfläche mit Laubholz bestockt sein. Der Anteil an Fichte darf 20 % der Förderfläche grundsätzlich nicht übersteigen. Weißtanne, Eibe und Sträucher sind dem Laubholz gleichgestellt.
Der Grundfördersatz beträgt pro Pflanze bei der Wiederaufforstung 2,50€ pro Stück und 1,40€ bei Wildlingen. Dieser Fördersatz pro Pflanze kann sich bei Vorliegen bestimmter Erschwernisse oder Anreiztatbestände oder forstfachlich notwendiger Maßnahmen auf der Pflanzfläche noch erhöhen.
Es dürfen nur standortgemäße Baumarten und geeignete Herkünfte verwendet werden. Standortheimische Baumarten sind angemessen (zu mind. 20 % der Gesamtstückzahl) zu beteiligen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Wenn Sie bei sich eine Waldfläche wiederaufforsten wollen, kontaktieren Sie bitte sofort den für Sie zuständigen Försterin/ Förster der Bayerischen Forstverwaltung am AELF Regen.
Da aufgrund der bayernweiten hohen Waldschäden mit einem erhöhten Wiederaufforstungsbedarf zu rechnen ist, könnten sich bei einigen Pflanzensortimenten Engpässe ergeben. Fragen Sie bitte daher rechtzeitig nach der Planung der Wiederaufforstung mit Ihrem Förster bei ihrer WBV nach, wie es mit der Verfügbarkeit der benötigten Pflanzen bestellt ist. Ein Bewilligungsbescheid ist in der Regel ohne Verlängerung für drei Pflanzperioden gültig (z.B. Frühling, Herbst, Frühling).
Beachten Sie bitte: Förderanträge unter 500 Euro werden nicht bewilligt.
Pflanzbedarf bei der WBV Regen beziehen
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- Zaun
- Zaunpfosten (Z-Profilpfosten oder Holzpfosten)
- Freiwuchsgitter mit/ohne Akazienstäbe
- Bambusstäbe
- Verbissschutzmanschetten
- Setzstock/ Handtrage für Lieco-Containerpflanzen zum Aushleihen
Nach Vorbestellung in Schöneck abzuholen:

Im Büro abzuholen:
Der Holzrechner
Wir haben für Sie einen Holzrechner mit den aktuellen Sortierungsbestimmungen erstellt
Inhalt:
Kubierungstabellen
Holzsortierung
Umrechnungszahlen
uvm.
AB SOFORT
Für einen Unkostenbeitrag von 5 €
in der Geschäftsstelle abzuholen
Änderung Förderung für insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung
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Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.11.2022, wird die Maßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Schadholzaufarbeitung ohne Folgemaßnahme“ zum 1. Januar 2023 eingestellt.
Da die Holzpreise in Bayern aktuell überwiegend stabil sind und auch bei der Abfuhr keine gravierenden Probleme mehr bestehen, wird die schnelle Abfuhr des Käferholzes nicht mehr mit dem Fördersatz von 5 €/fm unterstützt.
Die Maßnahme bleibt in der Förderrichtlinie enthalten und kann bei sinkendem Holzpreis oder schlechter Abfuhrsituation wieder reaktiviert werden.
Eine Neubeantragung ist nicht mehr möglich und bereits bewilligte Anträge müssen bis zum 31. März 2023 abgeschlossen werden. Alle anderen Fördermaßnahmen zur insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung können im neuen Jahr wieder beantragt werden.
Kalamitätsnutzung
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- Kalamitätsnutzung:
Gewinne aus Kalamitätsnutzungen wie z.B. Windbruch, Insektenfraß oder anderen Naturereignissen sind steuerlich begünstigt. Formalien müssen jedoch eingehalten werden.
Die Mitteilung ist unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Aufarbeitung des Kalamitätsholzes, beim Finanzamt München einzureichen.
hier der Link zu den Antrags- und Nachweisformularen: Bayerisches Landesamt für Steuern


Pflanzenbestellung
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- Ein Ausfall der gelieferten Pflanzen von 15 - 20 % ist normal; es werden bis zu dieser Menge keine Reklamationen mehr angenommen!
- Bitte achten Sie beim Transport ihrer Pflanzen darauf, sie vor Austrocknung durch Wind und Sonne zu schützen (abdecken), auch bei der Zwischenlagerung und auf der Pflanzfläche immer bedecken. Ein Pflanzeinschlag hält die Forstpflanzen länger frisch: Die Wurzeln vollständig mit Erde bedecken.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit Forstpflanzen mit der richtigen Herkunft, in einer Sammelbestellung, über Ihre WBV zu beziehen. Mitglieder der WBV Regen erhalten einen Rabatt von 20 % bei den wurzelnackten Pflanzen. Für Containerpflanzen erhalten Sie durch uns einen Mengenrabatt.
Im PEFC zertifizierten Wald sollten bei Verfügbarkeit ZÜF-Pflanzen verwendet werden.
Die Bestellung muss immer von den Mitgliedern unterschrieben und per Post oder Fax angefordert werden!
Hier können Sie das Bestellformular herunterladen:
-Containerpflanzen gibt es nur im Verbund zu 15 Stück (Bestellmindestmenge 75 Stück), bitte fragen Sie vorher in der Geschäftstelle nach, welche Stückzahl bestellt werden kann.
-Bei Containerpflanzen am besten 1 Jahr im Voraus bestellen, da Engpässe bei verschiedenen Sortimenten bestehen.
-Sie können auch Pflanzspaten für die Containerpflanzen bei der WBV ausleihen, oder bestellen Sie diesen bei der Baumschule (Kosten zwischen 60-80 €) .
Sammelbestellung
Bestellung von herkunftsgesichteren Forstpflanzen
wurzelnackte Pflanzen Containerpflanzen

Ablauf der Pflanzenbestellung:
1) Sie senden uns das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular zu
2) Sobald wir einen konkreten Liefertermin wissen, rufen wir Sie an
3) Am Liefertag können Sie Ihre bestellten Pflanzen abholen - Wir kontrollieren zuvor die Qualität und Quantität Ihrer Bestellung!
Wichtige Hinweise beim Abholen ihrer wurzelnackten Pflanzen:
Benötigen Sie noch Verbiss- oder Fegeschutz? Diesen können Sie auch bei uns beziehen ->Pflanzbedarf
